Digitalisierung ermöglicht zeit- und ortsunabhängigen Zugang zur Daseinsversorgung

Insgesamt 538 digitale Verwaltungsdienste sollen den Bürgerinnen und Bürgern bis Ende 2022 gem. Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Verfügung stehen. Diese Dienste und darüber hinaus gehende weitere Digitalisierungsmöglichkeiten geben den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen zeit- und ortsunabhängigen Zugang zu Leistungen der kommunalen Daseinsversorgung. Gleichzeitig bieten sich auch die Chance, die Verwaltungsarbeit im Rathaus insgesamt moderner, effizienter, serviceorientierter und bürgernäher zu gestalten.
Neben den zu schaffenden technischen Voraussetzungen, z. B. Glasfasertechnik oder Verlagerung der Verwaltungs-IT-Infrastruktur auf ekom21, gilt es aber gerade die Menschen mitzunehmen. Diejenigen, die die Services nutzen möchten, aber auch die Personen, die täglich in der Stadtverwaltung damit arbeiten sollen. Und nicht zu vergessen sind auch diejenigen Menschen, die über keinen Onlinezugang verfügen oder körperlich, technische oder sprachliche Barrieren haben. Auch hier müssen Lösungen angeboten werden, z. B. mittels eines „Digitalen Bürgerkoffers“.

Kurzum, es gilt schnellstmöglich ein umfassendes Digitalisierungskonzept zu entwickeln und umzusetzen, damit sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die Potenziale der Digitalisierung optimal ausgeschöpft werden können. Lernen kann man hierbei von den fünfzehn hessischen Modellkommunen, die modellhaft für andere Städte und Gemeinden in Hessen Anwendungen entwickeln und erproben. Auch stellt die hessische Landesregierung in den kommenden Jahren umfassende Mittel zur Verfügung, z. B. hinsichtlich der professionellen Beratung zur Verwaltungsdigitalisierung.