– Gestaltungssatzung – für Bad Schwalbach?
Die Idee, für die Innenstadt eine „Gestaltungssatzung“ für historisch wertvolle Immobilien zu beschließen, wird seit mehreren Jahren in den städtischen Gremien kontrovers diskutiert. Bad Schwalbach hat bereits eine „Erhaltungssatzung“, die zu beachten ist, und auch der Denkmalschutz wird streng und konsequent eingehalten.
Ohne Frage wäre es schön und erstrebenswert, wenn die betroffenen Hauseigentümer bei Umbau, Renovierung oder Sanierung ihrer historisch wertvollen Immobilien die in dieser Satzung vorgeschriebenen Auflagen erfüllen würden.
Das täte dem Stadtbild gut. Aber die Auflagen – niedergelegt in den 19 Paragraphen der Satzung – sind hoch, und ihre Umsetzung wäre mit Sicherheit für die Hauseigentümer mit nicht eingeplanten hohen Kosten verbunden. Da wird sich manch einer denken, ja, das gefällt mir, aber das kann ich mir nicht leisten. Dann lass ich es lieber. Was wäre da für die Stadt gewonnen?
Auf der Website der Stadt ist der Text der Satzung nachzulesen. Der Bürgermeister schreibt in einem Vorwort, dass diese Satzung nur einen Rahmen setzen kann und der Mitwirkung der Bürger bedarf. In Zeiten von Corona können die Bürger jetzt per Internet, telefonisch oder über facebook mit der Stadt kommunizieren.
Das Parlament tagt öffentlich. Dort soll die Satzung demnächst beschlossen werden. Da stellen sich für SWA & BSB wichtige Fragen. Grundsätzlich:
- Brauchen wir eine Gestaltungssatzung?
- Wie wollen wir die Mitwirkung der Bürger erreichen?
- Ist eine finanzielle Förderung der Baumaßnahmen vonseiten der Stadt vorgesehen?